Therapieziele
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Therapieziele in der Rehabilitation
Die Rehabilitation bei muskuloskelettalen Erkrankungen oder nach Schlaganfällen ist indiziert, wenn voraussichtlich nicht nur vorübergehende Fähigkeitsstörungen vorliegen, sondern auch bei bestehenden manifesten Beeinträchtigungen, d.h. wenn Rehabilitationsbedürftigkeit besteht. Die körperliche und geistige Rehabilitationsfähigkeit muss bestehen, um eine positive Rehabilitationsprognose stellen zu können.
Ziel der medizinischen Rehabilitation ist es, voraussichtlich nicht nur vorübergehende Störungen der Funktionen und Aktivitäten in der Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu vermeiden, zu beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Der Rehabilitand soll durch die Rehabilitation (wieder) befähigt werden, eine Erwerbstätigkeit oder bestimmte Aktivitäten des täglichen Lebens möglichst in der Art und in dem Ausmaß auszuüben, die für diesen Menschen als „normal“ (d.h. für seinen persönlichen Lebenskontext typisch) erachtet werden. Dieses Ziel kann in der Rehabilitation durch das gänzliche oder teilweise Vermindern von Schädigungen und Funktionsstörungen erreicht werden. Je nach Ausgangsbefund und der in der Rehabilitation erreichte Veränderungen müssen mit den Patienten auch Kompensationsmöglichkeiten erarbeitet werden. Nicht zuletzt spielt bei schwereren Erkrankungen die Verarbeitung der Krankheitsgeschichte eine sehr wichtige Rolle.
Neben dem reinen Verbessern von Störungen und Funktionen ist für den Patienten vor allem auch die Möglichkeit zur Teilhabe am sozialen und beruflichen Leben entscheidend. Es wird nach den Vorgaben der ICF (International Classification of Functioning) der Gesundheitszustand und die mit dem Gesundheitszustand verbundenen Umstände beschrieben. Diese Umstände können der Arbeitsplatz, die häusliche Situation, der Wohnort oder individuelle Gegebenheiten im privaten und beruflichen Umfeld sein.
Therapieziele bei Störungen der Körperstrukturen und -funktionen
Ziele sind hier die Beseitigung und Verbesserung von Funktionsstörungen des Bewegungssystems oder Nervensystems und gleichzeitig die Vermeidung sekundärer Schäden an nicht betroffenen Abschnitten des Bewegungssystems oder Nervensystems. Insbesondere spielen hier die Schmerzlinderung, das Verbessern von Bewegungseinschränkungen, das Trainieren abgeschwächter Muskulatur sowie das Verbessern von Gelenk- und Muskelfunktionen. Gleichzeitig ist bei einigen Einschränkungen die Versorgung mit Hilfsmitteln und deren Gebrauchsschulung nötig.
Ein Patient mit Beschwerden an der Lendenwirbelsäule wünscht sich beispielsweise primär eine Reduktion der Schmerzen, die gegebenenfalls zusätzlich in das Bein oder in die Beine ausstrahlen. Über ein notwendiges Schonverhalten erleiden die Muskulatur und angrenzende Gelenke zunehmende Schwäche und Funktionseinschränkungen, die mittelfristig ebenfalls Schmerzen und Funktionseinschränkungen nach sich ziehen können.
Therapieziele bezogen auf Aktivitäten und Partizipation
Partizipation und Teilhabe spielen im sozialen Leben aller Menschen eine wichtige Rolle. Werden sie durch Erkrankungen oder Verletzungen eingeschränkt, gilt es für die Rehabilitation, hier im Rahmen der Möglichkeiten neue Perspektiven aufzuzeigen. Der Vermeidung, Beseitigung, Besserung oder Verhütung von Störungen der Aktivitäten und Teilhabe wird daher eine große Rolle eingeräumt.
Neben den körperlichen Beschwerden hat der Patient im Beispiel oben je nach Schweregrad Probleme in der Selbstversorgung, sei es beim An- und Ausziehen oder beim Einkaufen und in der eigenständigen Versorgung. Auch kann das Verlassen und Betreten der Wohnung schon schwierig sein, wenn viele Treppen zu bewältigen sind. Die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder des eigenen PKW kann ebenfalls eingeschränkt oder nicht möglich sein. Diese Einschränkungen beeinflussen sowohl das private als auch das berufliche Umfeld.
Therapieziele bezogen auf Kontextfaktoren
Ziel von Rehabilitationsmaßnahmen ist es schließlich auch, die auf Gesundheit und Krankheit einwirkenden Kontextfaktoren zu erfassen und diese soweit erforderlich und möglich zu modifizieren, indem die Umweltbedingungen an eventuell verbleibende Beeinträchtigungen des Rehabilitanden angepasst werden.
- In Betracht kommen hierbei zum Beispiel:
- Maßnahmen der Arbeitsplatzanpassung
- Maßnahmen der Wohnungsanpassung
- Ausstattung mit Mobilitätshilfen und technischen Hilfen
Dazu ist auch die Möglichkeit der Vermeidung bzw. Verringerung negativer Kontextfaktoren durch den Rehabilitanden selbst oder im Rahmen von Maßnahmen der verschiedenen Rehabilitationsträger zu prüfen. Der Rehabilitand soll unterstützt werden, mit nicht veränderbaren Kontextfaktoren krankheits- und behindertengerecht umzugehen und insofern sinnvolle Bewältigungsstrategien für die Erkrankung zu finden. Jede Rehabilitationsmaßnahme hat schließlich das Ziel, spezifische Gesundheits-/ Krankheitsrisiken zu vermeiden und darüber hinaus auch allgemeine Risikofaktoren für Erkrankungen zu vermeiden oder zu vermindern – nicht nur für einen Schlaganfall und muskuloskelettale Erkrankungen. Hierzu soll gemeinsam mit dem Rehabilitanden ein Programm erarbeitet werden.