Behandlungsverfahren

Inhalt Behandlungsverfahren

Behandlungsfrequenz und Rehabilitationsdauer

Je nach Ausmaß und Schweregrad der Funktionsstörungen und den sich daraus ergebenden Rehabilitationszielen gestaltet sich die individuell erforderliche Rehabilitationsdauer und Therapiedichte. Zugrunde liegende Faktoren für Behandlungsfrequenz und Rehabilitationsdauer sind die ärztliche und therapeutische Aufnahmeuntersuchung am ersten Tag. Neu aufgenommene Patienten werden mehrmals wöchentlich im gesamten Rehabilitationsteam vorgestellt und besprochen. So kann gewährleistet werden, dass alle am Rehabilitationsprozess beteiligten Personen ausreichend über die Patienten informiert sind.

Tägliche ärztliche Sprechstundenzeiten, zwei Visiten pro Woche – davon eine Chefarztvisite – stellen zu jedem Zeitpunkt eine umfassende medizinische Versorgung sicher.

Neben dem vielfältigen Therapieangebot mit Physiotherapie, Sporttherapie, physikalischer Therapie, Bewegungsbädern, Medizinischer Trainingstherapie (MTT), Nordic Walking, Rückenschule, Ergotherapie, Logopädie und Training in Kleingruppen wird der Informationsweitergabe an die Rehabilitanden während ihres Aufenthaltes größte Bedeutung zugemessen. Den Patienten wird ein breit gefächertes Angebot an Schulungen und Informationsangeboten präsentiert, weiterführende Informationen und Hilfestellungen erfolgen außerdem vom klinischen Sozialdienst. Auf Wunsch steht den Patienten flankierend zu diesen Maßnahmen außerdem eine psychologische Beratung zur Verfügung.

Wie oben angeführt, ist neben der medizinischen Rehabilitation die Abteilung für Medizinisch-Berufliche Rehabilitation und die Abteilung für Berufliche Rehabilitation im ZIR integriert:

Neben der Austestung der beruflichen Leistungsfähigkeit gibt es hierbei eine Vielzahl von Modellarbeitsplätzen, an denen die Möglichkeit besteht, den Patienten schon während der Rehabilitationsmaßnahme auf den Wiedereinstieg in den Beruf vorzubereiten. Beispielsweise kann bei entsprechender Notwendigkeit (z.B. lange Arbeitsunfähigkeitszeit) ein sog. MBRAssessment (Medizinisch Berufliches Reha Assessment) durchgeführt werden, welches von den Rentenversicherungsträgern unterstützt wird. Hierbei wird über einen Zeitraum von etwa drei bis vier Stunden in der Arbeitstherapie an entsprechenden Modellarbeitsplätzen beispielsweise der Frage nach der Gesamtbelastbarkeit am Arbeitsplatz nachgegangen. Die Ergebnisse werden dann im Rahmen der Teambesprechung ausführlich präsentiert und eine entsprechende Empfehlung (z.B. Planung stufenweise Wiedereingliederung oder Fortführung intensive Therapie im ambulanten Bereich) ausgesprochen.

Arbeitsplatzbezogene Rehabilitation am Beispiel der ABMR

Neben der MBOR (Medizinisch-Beruflich Orientierte Rehabilitation) der Deutschen Rentenversicherungen werden im ZIR auch ABMR-Maßnahmen (ArbeitsplatzBezogene Muskuloskeletale Rehabilitation) mit dem Ziel der medizinisch-beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Am Beispiel der ABMR soll diese im Folgenden erläutert werden:

Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) haben als vorrangige Ziele die möglichst weitgehende Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit der Patienten, die Verbesserung des Beschäftigungspotentials und den Erhalt der Erwerbsfähigkeit von Personen mit Behinderungen zu erreichen. In der Handlungsanleitung der ABMR für Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist die arbeitsplatzbezogene muskuloskelettale Rehabilitation unter dem Aspekt vollschichtige Rückkehr an den (bisherigen) Arbeitsplatz zentraler Bestandteil der medizinischen Rehabilitation.

Der Schwerpunkt des Rehabilitationskonzeptes am RKU liegt auf der Förderung der Eigenaktivitäten, der langfristigen Ausbildung von Verhaltensänderungen, sowie einer ganzheitlichen Reintegration in das Alltags- und Berufsleben. Dazu werden zu Beginn des Rehabilitationsprozesses durch evaluierte Screeningverfahren (z.B. SIMBO-C), Assessmentverfahren bzw. FCE-Systeme (Functional Capacity Evaluation) wie EFL und IMBA die Einschränkungen der Körperfunktionen und Körperstrukturen, der Aktivitäten sowie soziale und berufliche Benachteiligungen erfasst und durch die umfassenden Möglichkeiten des Zentrums für Integrierte Rehabilitation im Sinne einer ganzheitlichen Rehabilitationsstrategie therapiert.

Der Vorteil des RKU als Klinik der BAG-Phase II (Bundesarbeitsgemeinschaft Medizinisch-Beruflicher Rehabilitationseinrichtungen) seit 1986 besteht im Behandlungsansatz von der Diagnostik über die Akuttherapie bis zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Die umfassenden diagnostischen Möglichkeiten (Akutkliniken: Universitätskliniken für Orthopädie und Neurologie; umfangreiche Radiologie inklusive Computertomographie und Kernspintomographie), das Angebot von beruflichen Evaluationsverfahren (IMBA, EFL), von fundierten beruflichen Belastungserprobungen sowie von beruflichen Integrationsmaßnahmen durch die Abteilung Berufliche Rehabilitation im ZIR des RKU, ermöglichen es dem Rehabilitanden, eine optimale Wiedereingliederung in sein Alltags- bzw. Berufsleben zu erhalten.

Die aus den hausinternen Kooperationen mit der Orthopädischen und der Neurologischen Universitätsklinik Ulm im RKU sowie innerhalb des Zentrums für Integrierte Rehabilitation erwachsenen medizinischen und wirtschaftlichen Vorteile werden dazu genutzt, eine qualitative Spitzenleistung in der umfassenden Rehabilitation zu bieten.

Der Stellenwert der medizinisch-beruflich orientierten Diagnostik und Therapie im Zentrum für Integrierte Rehabilitation

Bereits seit seiner Gründung 1984 steht das RKU für die Idee der Integrierten Versorgung durch

  • Prävention
  • Universitäre akut-orthopädische und neurologische Maximalversorgung
  • Stationäre Anschlussheilbehandlungen (AHB) – Orthopädie und Neurologie
  • Seit 1997 ganztägig-ambulante orthopädische und neurologische medizinische Rehabilitation (RKU – Ambulant gGmbH)
  • Medizinische Assessment-Verfahren
  • 3 – 6 wöchige stationäre und ganztägig ambulante Belastungserprobungen
  • berufliche Rehabilitation, mit beruflicher Austestung und Berufsvorbereitung BVB, IHK-Ausbildungen (kaufmännisch und gewerblich)
  • Rehabilitations-Nachsorge
  • Sportzentrum für medizinisch betreute Fitness für orthopädische und neurologische Patienten

Für viele Menschen ist die zentrale Ressource zur Befriedigung sozialer und ökonomischer Bedürfnisse die Arbeit. Über eine berufliche Beschäftigung werden Einkommen gesichert, soziale Kontakte ermöglicht, Tagesabläufe strukturiert und persönliche Entwicklungen unterstützt. Damit nehmen die berufliche Teilhabe und das direkte Erleben einer stabilen beruflichen Situation einen hohen Einfluss auf das subjektive Wohlbefinden und die Zufriedenheit von Menschen. Obwohl Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die oben genannten positiven Funktionen ihrer Erwerbstätigkeit schätzen, stehen sie trotzdem bei der Gestaltung ihrer beruflichen Teilhabe vor besonderen Herausforderungen.

Körperlich und psychisch belastbare Personen sind auf einem Arbeitsmarkt mit wirtschaftlichen Krisen weniger anfällig dafür, im Beruf auszufallen als Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

In zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen konnte die Überlegenheit von Rehabilitationsprogrammen unter Einbezug berufsbezogener Thematiken bzw. von Berufsorientierungen nachgewiesen werden.

Eindeutig ist festzustellen, dass

  • berufliche Orientierung in der medizinischen Rehabilitation unabdingbar und auch realisierbar ist,
  • wissenschaftlich evaluiert wirksam ist und dementsprechend eingeführt werden muss.

Dabei ist einer der wesentlichen Therapieansätze der, die subjektiven Einstellungen des Patienten in Hinblick auf Kontrollüberzeugung, Ursächlichkeit der Beschwerden und die Überzeugung, dass eine Rückkehr an den Arbeitsplatz möglich ist, zu formen und zu verändern.

Das Zentrum für Integrierte Rehabilitation hat aufgrund seiner umfassenden rehabilitativen Strukturen mit den Möglichkeiten der Medizinische Rehabilitation und den damit verbundenen therapeutischen, wie aber auch beruflichen Diagnostikmöglichkeiten im Sinne von Arbeitsplatznachgestaltung und Simulationen, sowie den vorhandenen Personal- und Therapeutenstrukturen mit Rehabilitations-Medizinern, Reha-Beratern und berufserfahrenen Ausbildern die einzigartige Möglichkeit, ein deutliches Verbesserungspotential für die nachhaltige Rehabilitation von Versicherten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) anzubieten. Dies wird erreicht, in dem den Leistungsträgern präzise Handlungsanleitungen für die Wiedereingliederung in Arbeit und Beruf nach Rehabilitationsmaßnahmen angeboten werden.

Aus den oben angeführten Überlegungen abgeleitet wurde im Jahre 2013 die arbeitsplatzbezogene muskuloskelettale Rehabilitation (ABMR) im ZIR in den RKU eingeführt. Das Programm startete am 12. März 2013 mit Zustimmung und Förderung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und wurde inzwischen in den Regelbetrieb überführt. Der obligatorische ABMR-Aufnahme- und Entlassbericht ist dabei Bestandteil der sozialmedizinischen Leistungsbeurteilung.

In dem Rehabilitationsprogramm wird konkret auf arbeitsplatzbezogene und berufliche Anforderungen bei gesundheitlichen Einschränkungen der Rehabilitanden eingegangen, damit so die Rückkehr zur Arbeit sicherer erreicht werden kann.

Inhaltlich ist ABMR ein essentieller Bestandteil eines arbeitsorientierten Rehabilitationskonzeptes „Rehabilitation in größtmöglicher Arbeitsnähe“. Es ist das Training tätigkeitsspezifischer oder ähnlicher Bewegungsmuster an Modellarbeitsplätzen und berücksichtigt stringent die arbeitsbezogene Motivation des Versicherten. Die ABMR ist aus unserer Sicht ein wesentlicher Teil der geforderten Strukturqualität moderner medizinischer und berufsbezogener Rehabilitation von Menschen, die noch im Erwerbsleben stehen. Das RKU als Gesamteinrichtung bedient sich im Sinne der bestmöglichen Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit seiner Patienten und Rehabilitanden aller Abteilungen und setzt den Auftrag, einer möglichst frühen beruflichen Orientierung und Aufklärung sowie einer Arbeitssimulation in den Universitätsklinken der Orthopädie und Neurologie und ganz besonders mit dem Zentrum für Integrierte Rehabilitation um.   

Der Schwerpunkt der Therapie im Rehabilitationsbereich liegt auf einem ganzheitlichen Behandlungskonzept, das auch die wechselseitigen Beziehungen zwischen den Gesundheitsproblemen einer Person – beschrieben in Form von Schädigungen, Beeinträchtigungen der Aktivitäten – und ihren Kontextfaktoren in Bezug auf Umwelt und Arbeit berücksichtigt.

Die strukturierten und geplanten Leistungen der arbeitsplatzbezogenen muskuloskelettalen Rehabilitation für Patienten mit einer besonderen beruflichen Problemlage werden im Rahmen der medizinischen Rehabilitation erbracht, die einen besonderen Schwerpunkt auf die Berücksichtigung des Anforderungsmusters des ausgeübten Arbeitsplatzes legt. Die ABMR grenzt sich ab von Leistungen wie z.B. der Belastungserprobung oder Eignungsabklärungen, die ebenfalls im Zentrum für Integrierte Rehabilitation angeboten werden.

ABMR-Therapieelemente

Zu den Therapieelementen der ABMR zählen zusätzlich die arbeitsplatzbezogenen
Therapieelemente:

  • Ergotherapie (Ergo mit Schwerpunkt Arbeitstherapie)
  • Workhardening
  • Arbeitssimulationstraining (durch ein speziell geschultes Team aus der KG, MTT und Ergotherapie)
  • Praxistraining,

bei denen der Rehabilitand die physischen Behandlungsergebnisse aus der KG, PT und MTT in Übungen, die den Anforderungen der beruflichen Tätigkeit entsprechen, umsetzt.

Die arbeitsplatzbezogene muskuloskelettale Rehabilitation (ABMR) hat als Zielgruppe Versicherte der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine stationäre oder ganztägig ambulante medizinische Rehabilitation erfüllen. Um arbeitsplatzbezogene muskuloskelettale Rehabilitation (ABMR) handelt es sich, wenn während der medizinischen Rehabilitation nicht nur Funktions- und Strukturstörungen zu beseitigen oder zu kompensieren sind, sondern wenn vielmehr auch konkret benötigte arbeitsrelevante Aktivitäten in die Therapie zu integrieren sind. Dies geschieht mit Hilfe einer spezifischen Arbeitsorientierung, um eine ausreichende funktionelle Belastbarkeit für die möglichst unmittelbar anschließende Arbeitsfähigkeit im Sinne einer vollschichtigen Rückkehr an den (bisherigen) Arbeitsplatz zu erreichen.
Die therapeutischen Maßnahmen sind gemäß Vorgabe des leitenden Arztes und je nach Indikationen und/oder Leistungszustand des Versicherten mindestens an fünf Tagen pro Woche durchzuführen. Zu Beginn liegt die tägliche Therapiedauer bei drei Stunden und wird mit zunehmender Dauer und unter ständiger ärztlicher Verantwortung in Abstimmung mit den beteiligten Therapeuten kontinuierlich gesteigert und intensitätsbezogen angepasst. Nach der Behandlung erfolgt ein Abschlusstest (EFL-Test) und erneuter Abgleich zwischen dem Arbeitsplatzanforderungs- und dem aktuellen Fähigkeitsprofil. Das Ergebnis ist einschließlich einer Einschätzung zur Arbeitsfähigkeit zu dokumentieren.

Praxistraining

Das Praxistraining erfolgt unter realen Arbeitsbedingungen. Hierbei soll insbesondere das Training unter Berücksichtigung der qualitativen Arbeitsanforderungen stattfinden. Je nach Bedarf und Einschätzung kann ein Praxistraining am Arbeitsplatz des Versicherten oder Einrichtungen mit starkem Bezug zur realen Arbeitswelt (Bildungszentren der Handwerkskammern/Innungen, Kooperationsbetriebe, Lehrwerkstätten, sonstige Bildungseinrichtungen) erfolgen. Entscheidend für die Auswahl des jeweiligen externen Kooperationspartners ist das Konzept des Leistungserbringers bzw. der Anspruch des Leistungsträgers.

Das ZIR verfügt über ein sehr gutes Raumangebot für arbeitstherapeutische Rehabilitation. In diesen Räumlichkeiten sind komplett sehr arbeitsnahe Simulationen der wesentlichen Arbeitsgrundanforderungen an unterschiedlichen Testarbeitsplätzen bzw. EFL-Teststationen möglich (2014 hat das ZIR die Lizenz sowohl für IMBA als auch EFL). Alle Bereiche sind mit technischen Hilfen und beruflichen Arbeitsmaterialien bzw. Werkzeugen ausgestattet. Ferner ist die therapeutische Begleitung am Ort des Praxistrainings durch das ZIR sicher gestellt.

Das Arbeitsplatztraining wird durch die Abteilung Medizinisch-Berufliche Rehabilitation durchgeführt. Dort werden die wesentlichen berufsspezifischen Anforderungen (Heben, Tragen, Ziehen, Schieben, Stehen, Gehen, Sitzen etc.), die aus den einzelnen Tests des EFL herausgelöst werden, bearbeitet. Innerhalb der Gruppe werden auch Problemlösungsstrategien für die spezifischen Arbeitsplatzsituationen der Patienten erarbeitet. Derzeit steht eine Fläche von ca. 800 Quadratmetern zur Verfügung.

Mit an den Arbeitsplatz angenäherten Materialien und Anforderungen werden Übungsbehandlungen durchgeführt. Angenähert sind Gewicht, Größe, Bewegungsabläufe und Arbeitspositionen. Die benutzten Therapiematerialien entsprechen den internationalen Industrienormen.

Beispiele für motorisch-funktionelle Test- und Belastungssituationen mit dem Arbeitsplatz angenäherten Therapiematerialien und Arbeitspositionen:

Für die motorisch-funktionelle Übungsbehandlung mit für den Arbeitsplatz typischen Arbeitsmaterialien und Arbeitsanforderungen wird neben einem großen Funktionstrainingsbereich zusätzlich ein Außentrainingsbereich für die Anforderungen sämtlicher Berufsarten einschließlich einer Pflasterstraße für Straßenbauarbeiten, Arbeitsplätzen für Sand- und Splittarbeiten etc. zur Verfügung stehen.

Die wesentlichen beruflichen Anforderungen können so abstrahiert und in genügendem Maße für den spezifischen Arbeitsplatz des Patienten konkret trainiert werden. Durch die sehr realitätsnahen Arbeitsplatzsituationen können einzelne, vorher isoliert therapierte Arbeitsanforderungen schrittweise miteinander kombiniert werden, so dass der Patient zunehmend vollständige Arbeitsabläufe trainiert. Der Therapiecharakter tritt langsam in den Hintergrund, der Arbeitsbezug wird stärker. Die Arbeitstherapie wird realitätsbezogener. Es wird weniger unter idealtypischen Bedingungen gearbeitet. Therapieräume sind meist ergonomisch ausgestattet, Arbeitshaltungen sind schonend und gesundheitsförderlich. Die Realität am Arbeitsplatz sieht aber oft anders aus. Hier bestimmen die Arbeitsaufträge und die verwendeten Arbeitsmaterialien, Maschinen und Anlagen die Arbeitshaltung und die Beanspruchung des Patienten.

Dieser Bereich wird bereichert durch prototypische, sehr realitätsnahe Arbeitsplatzsituationen, um den Patienten auch einen Wiedererkennungswert für seine besondere berufliche Situation zu ermöglichen. In diesem Bereich werden die Arbeitsbereiche nach Anforderungen sortiert aufgebaut:

  • Büroarbeitsplätze
  • Metallgewerbearbeitsplätze
  • Baugewerbearbeitsplätze
  • Elektro-/Heizung-/Sanitärarbeitsplätze
  • Einzelhandel
  • Paketzusteller/Logistik
  • Pflege
  • Dienstleistungsarbeitsplätze

Dennoch können von allen Rehabilitanden die jeweiligen Angebote aus sämtlichen arbeitsplatzspezifischen Angeboten gemeinsam genutzt und so die detaillierten Arbeitsplatzanforderungen zu den jeweiligen Rehabilitanden sehr genau bearbeitet werden. In diesem arbeitstherapeutischen Trainingsbereich sind besonders geschulte Arbeitstherapeuten, teilweise Ausbildungsmeister und Ergotherapeuten mit IMBA-Lizenz und EFL-Ausbildung und arbeitsplatznaher Therapieerfahrung als Leiter notwendig.

Die ABMR-Abläufe sind in das interne Qualitätssicherungssystem der Klinik und in das QM-Handbuch der Klinik integriert. Die Klinik wird regelmäßig zertifiziert (seit 2011 nach KTQ-Reha). Der KTQ-Beauftragte analysiert regelmäßig mit den Mitarbeitern des ZIR Arbeitsabläufe in der Klinik. Durch die intensive Kooperation mit regionalen und überregionalen Betrieben wurde zielgerichtet ein Netzwerk entwickelt. Der direkte Kontakt zu den Betrieben wird durch unseren Sozialpädagogischen Dienst über die Praktikumsbetreuung der Auszubildenden und über die Sport- und Ergotherapeuten im Rahmen der Präventionsmaßnahmen „Berufliche Prävention“ gewährleistet.

Informationen zur Datenverarbeitung gemäß Art. 13 DSGVO im Bewerbungsverfahren

Im Rahmen Ihrer Bewerbung um einen Arbeitsplatz in unserem Unternehmen ist es aus verwaltungstechnischen sowie rechtlichen Gründen unerlässlich, auf Sie als Person bezogene Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

Nachstehend informieren wir Sie gemäß Art. 13 DSGVO:

1) Kontaktdaten des Verantwortlichen (Art. 13 Abs. 1 Buchst. a DSGVO)

RKU – Universitäts- und Rehabilitationskliniken gGmbH, Oberer Eselsberg 45, 89081 Ulm

vertreten durch den Geschäftsführer

2) Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (Art. 13 Abs. 1 Buchst. b DSGVO)

Bei Anliegen rund um das Thema Datenschutz wenden Sie sich bitte an das zuständige Datenschutzteam des Universitätsklinikums Ulm:

E-Mail: Datenschutz@rku.de

Tel.: (0731) 500 69290
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Anfrage ausdrücklich auf das RKU.

3) Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung (Art. 13 Abs. 1 Buchst. c DSGVO)

3.1) Zweck der Datenverarbeitung

Durchführung der Bearbeitung von Bewerbungen auf eine Arbeitsstelle, notwendige Bearbeitung im Zusammenhang mit vorvertraglichen Rechtsverhältnissen, die sich im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung bzw. deren Abschluss ergeben.

3.2) Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 26 BDSG i. V. m. Art. 88 DSGVO und begründet sich aus der Rechtsbeziehung, die sich in der Bewerbungs- bzw. Anbahnungsphase des Arbeitsvertragsverhältnisses ergibt.

4) Empfänger oder Kategorien von Empfängern (Art. 13 Abs. 1 Buchst. e DSGVO)

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten notwendig. Eine Weitergabe an Auftragsdatenverarbeiter (z. B. Personalberater) sowie zur besonderen Verschwiegenheit verpflichtete Personen wie beispielsweise Rechtsanwälte kann unter Umständen erfolgen.

5) Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 Buchst. a DSGVO)

Die Speicherung Ihrer Daten findet für die Dauer der Bearbeitung der vorvertraglichen Rechtsverhältnisse bzw. Bewerbungen statt, darüber hinaus so lange bis feststeht, dass keine Rechtsfolgen mehr entstehen können, die einen Nachweis zu Darlegungs- und Beweisgründen für uns erforderlich machen.

Durch Rechtsanhängigkeit und/oder Verjährungsfristen kann sich der Zeitraum auch über Jahre hinweg erstrecken.

6) Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerruf und Datenübertragbarkeit (Art. 13 Abs. 2 Buchst. b und c DSGVO)

Ihnen steht das Recht auf Auskunft seitens des Verantwortlichen über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung und das Recht auf Übertragbarkeit Ihrer personenbezogenen Daten zu.

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben haben, können Sie diese Einwilligung jederzeit widerrufen.

Das Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zu Ihrem Widerruf erfolgten Datenverarbeitung.

Ihrem Recht auf Löschung der Daten wird dabei regelmäßig unser berechtigtes Interesse zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen entgegenstehen, die eine Speicherung und Aufbewahrung von Daten notwendig macht.

7) Recht auf Beschwerde (Art. 13 Abs. 2 Buchst. d DSGVO)

Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu unserer Datenverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren, falls aus Ihrer Sicht eine Rechtsverletzung vorliegen sollte.

8) Gesetzliche und/oder vertragliche Notwendigkeit zur Bereitstellung der Daten (Art. 13 Abs. 2 Buchst. e DSGVO)

Ohne die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten kann keine Bearbeitung Ihrer Bewerbung stattfinden.

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