Hinweisgebersystem Hintbox
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen, ein Hinweisgebersystem zur Abgabe von Meldungen zu implementieren.
Ziel ist der Schutz von Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die interne Meldestelle Hintbox melden.
Die Meldung kann selbstverständlich auch anonym abgegeben werden, indem keine persönlichen Informationen angegeben, die eine Identifikation zur Person ermöglichen.
Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität der hinweisgebenden Person, der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und der sonstigen in der Meldung genannten Personen.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unsere Geschäftspartner sind berechtigt, Meldungen über unser digitales Hinweisgebersystem Hintbox abzugeben.
https://uniklinik-ulm.hintbox.de
Eine Übersicht weiterer externer Meldestellen finden Sie hier.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Informationen dazu finden Sie hier.